Über­nach­tun­gen in Nie­der­sach­sen sind nun auch wie­der für Per­so­nen erlaubt, die nicht in Nie­der­sach­sen ihren Wohn­sitz haben: Das Nie­der­säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat das Über­nach­tungs­ver­bot für Per­so­nen von außer­halb Nie­der­sach­sens gekippt. Hier fin­det ihr Infor­ma­tio­nen zum Urteil. Auch bei Frei­zei­ten etc. dür­fen nun also wie­der Per­so­nen, die nicht aus Nie­der­sach­sen kom­men, mit Über­nach­tung teil­neh­men. Alle Neue­run­gen und den Emp­feh­lun­gen vom Lan­des­ju­gend­ring sind hier auf unse­rer Home­page noch ein­mal über­sicht­lich aufgelistet.