Füh­rungs­zeug­nis & Selbstauskunftserklärung

Alle Per­so­nen, die mit Kin­dern und Jugend­li­chen arbei­ten, müs­sen zusätz­lich zu den Schu­lun­gen, ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis, dass kei­ne rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung im Zusam­men­hang mit sexua­li­sier­ter Gewalt (72a SGB VIII) vor­liegt, nachweisen.

Das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis könnt ihr mit­hil­fe von NaMi bean­tra­gen, ein­tra­gen und prü­fen las­sen. Dafür müsst ihr euch bei NaMi ein­log­gen und über den But­ton „Füh­rungs­zeug­nis­se“ die „Antrags­un­ter­la­gen“ her­un­ter­la­den. Die­se Unter­la­gen beinhal­ten fol­gen­de Dokumente:

  1. Eine Erläu­te­rung zur Ein­sicht­nah­me in das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis (S. 1)
  2. Eine Bestä­ti­gung über das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment in der DPSG (S. 2)
  3. Eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Ein­sicht­nah­me durch den Mit­glie­der­ser­vice im Bun­des­amt (S. §)

Danach bean­tragt ihr das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis mit dem Doku­ment „Bestä­ti­gung über das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment in der DPSG“ (S. 2) bei der zustän­di­gen Mel­de­be­hör­de. Das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis wird per Post nach Hau­se geschickt. Das kann bis zu 6 Wochen dauern.

Nach dem Erhalt des erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses schickt ihr die­ses (das Ori­gi­nal) mit dem aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Doku­ment „Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Ein­sicht­nah­me (…)“ (S. 3) zur Ein­sicht­nah­me an das Bun­des­amt. Das Füh­rungs­zeug­nis darf zum Zeit­punkt der Ein­sicht­nah­me durch den Mit­glie­der­ser­vice nicht älter als 3 Mona­te sein. Der Mit­glie­der­ser­vice über­prüft das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis for­mal und inhalt­lich und erfasst das Erstell­da­tum von die­sem im Sys­tem. Anschlie­ßend wird das Füh­rungs­zeug­nis vernichtet.

Über den glei­chen But­ton wie am Anfang („Füh­rungs­zeug­nis­se“), könnt ihr nun „Mei­ne Beschei­ni­gun­gen“ auf­ru­fen. Dort könnt ihr dann die aktu­el­le Beschei­ni­gung aus­wäh­len und euch anzei­gen las­sen. Über den Link „Down­load“ könnt ihr das Doku­ment her­un­ter­la­den und öffnen.

Im Anschluss müsst ihr die Beschei­ni­gung auf Echt­heit prü­fen, dazu ruft die­sen Link auf: https://​nami​.dpsg​.de/​i​c​a​/​s​g​b​-​a​c​h​t​-​b​e​s​c​h​e​i​n​i​g​u​n​g​-​p​r​u​e​fen

Dort tragt ihr die auf der Beschei­ni­gung ver­merk­ten Infor­ma­tio­nen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, Vor- und Nach­na­me sowie das Geburts­da­tum ein und lasst es prüfen.

Bei rich­ti­ger und gül­ti­ger Ein­ga­be der Daten erscheint ein grü­nes Feld mit dem Inhalt “Beschei­ni­gung ist gül­tig”. Soll­te ein rotes Feld mit dem Inhalt „Beschei­ni­gung ist NICHT gül­tig“ auf­tre­ten, müsst ihr erneut die ein­ge­ge­be­nen Daten über­prü­fen. Wenn die Mel­dung auch nach erneu­ter Prü­fung der Daten ange­zeigt wird, mel­det euch bit­te beim Mitgliederservice.

Im Anschluss kann die Beschei­ni­gung gedruckt und den Per­so­nen, die das benö­ti­gen, vor­ge­legt werden.

Falls ihr nicht mit­ge­kom­men seid, gibt es hier eine genau­er beschrie­be­ne Anlei­tung: Anlei­tung Füh­rungs­zeug­nis mit Bildern

Da das Füh­rungs­zeug­nis nicht alle statt­ge­fun­de­nen Straf­be­stän­de auf­führt, füllt die erwei­ter­te Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung die­se Lücke: Für den Fall eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens besteht eine Mitteilungspflicht.