

Beitragermäßigung und Teilhabepaket
Es ist uns ein Anliegen, dass alle Kinder, die Interesse an der Pfadfinderei haben, dies auch leben können.
Beitragsermäßigung
Um Familien mit geringeren Einkommen zu unterstützen, hat der Verband die Möglichkeit geschaffen den Mitgliedsbeitrag zu senken. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn geringe Einkommen bezogen werden, jedoch kein Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe oder Kinderwohngeld besteht. In diesem Fall können wir den Familien auf Antrag des Stammesvorstandes an den Diözesanvorstand helfen.
Bildungspaket
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (z.B. Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) besteht die Möglichkeit Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Es werden, auf Antrag beim zuständigen JobCenter (ARGE), Kosten von bis zu 10 € monatlich (bzw. angesammelt auch bis zu 120 €/Jahr, z.B. bei halbjährlichen Abbuchungen) übernommen. Ferner gibt es Zuschüsse zu Lagern und Aktionen. Zur Beantragung muss ein Nachweis des Verbandes über die Kosten beigefügt werden.
Die entsprechende Bestätigung wird als Arbeitshilfe auf der Homepage hinterlegt und kann vom Stammesvorstand ausgefüllt werden.
Info zum Bildungspaket:
Bildungspaket - Anlaufstellen:
http://www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket/anlaufstellen-fuer-antragstellung.html
Bitte prüft erst, welche der beiden Möglichkeiten in Betracht kommt, da der Verband auf seine Mitgliedsbeiträge angewiesen ist. Die Förderung durch die öffentliche Hand verstehen wir als Unterstützung unserer Arbeit. Damit diese weiterhin gut geleistet werden kann, sind wir auf die Mittel angewiesen, die für Teilhabe ausgegeben werden sollen.