Stif­tung

Nach der For­mu­lie­rung in der Sat­zung ist der Zweck der Stif­tung, die Beschaf­fung und Zuwen­dung von Mit­teln für die DPSG DV Hil­des­heim zur Ver­wirk­li­chung gemein­nüt­zi­ger Zwe­cke als Trä­ger der Jugendhilfe.

Im Lau­fe der Zeit ist dar­aus fol­gen­des Ver­ständ­nis gewachsen:

Die Stif­tung bezu­schusst beson­de­re Maß­nah­men auf allen Ebe­nen der DPSG DV Hil­des­heim. Bei­spiel­haft hier genannt sei die bereits seit Jah­ren wäh­ren­de För­de­rung unse­rer Boli­vi­en­part­ner­schaft und die För­de­rung diver­ser Stu­fen­ak­ti­vi­tä­ten, ins­be­son­de­re auf Diözesanebene.

Wer gehört zum Stiftungsvorstand?

Sarah Marie Ruoff (gewählt von der Diö­ze­san­ver­samm­lung)
Robert Decreß­in (vom Diö­ze­san­vor­stand gesandt)
Mar­co Lemm­ler (vom Rechts­trä­ger, dem Georgs­werk, gesandt)

Errei­chen könnt ihr uns per E-Mail an: stiftung@​dpsg-​hildesheim.​de

 

Wie wird ein Zuschuss beantragt?

Der/​die  Antragsteller*in schickt dem Vor­stand der Stif­tung einen Zuschuss­an­trag. In die­sem Antrag wird das Vor­ha­ben beschrie­ben und der gewünsch­te Zuschuss­be­trag genannt. Des Wei­te­ren ist dem Antrag eine Kal­ku­la­ti­on der Maß­nah­me bei­zu­fü­gen. Der gewünsch­te Betrag muss die Lücke zwi­schen den erwar­te­ten Ein­nah­men und den erwar­te­ten Aus­ga­ben schließen.

Die Mit­glie­der des Vor­stan­des bera­ten dann über den Antrag und der Vor­sit­zen­de lässt dem/​der Antragssteller*in eine Ant­wort mit Ergeb­nis zukom­men. Sobald die Maß­nah­me abge­schlos­sen wur­de, ist dem Vor­stand der Stif­tung die Abrech­nung der Maß­nah­me zuzu­schi­cken. Bleibt es bei dem Defi­zit, gibt es das Geld in der bewil­lig­ten Höhe. Gibt es kein Defi­zit, ent­fällt auch der Zuschuss.