Für Kar­ten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gül­tig­keit ver­lie­ren wür­den (dies schließt auch die auto­ma­tisch ver­län­ger­ten Kar­ten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gül­tig­keit wird auto­ma­tisch um 6 Mona­te verlängert.

Dar­aus ergibt sich eine Min­dest­gül­tig­keit bis 30.06.2021. Im längs­ten Fall sind die Kar­ten bis zum 31.12.2021 gültig.
Bei­spiel: Eine Julei­ca ist eigent­lich bereits am 16. März 2020 ungül­tig gewor­den und wur­de bis zum 31.12.2020 ver­län­gert. Die­se Kar­te wird erneut bis zum 30.06.2021 ver­län­gert. Wird eine Julei­ca am 18.02.2021 ungül­tig, wird die­se auto­ma­tisch bis zum 18.08.2021 verlängert.

Auch für Julei­ca-Grund­aus­bil­dun­gen kön­nen antei­lig zur Hälf­te als digi­ta­le Aus­bil­dung durch­ge­führt und aner­kannt wer­den. Ein Prä­senz- und Grup­pen­an­teil von min­des­tens der Hälf­te der Zeit­stun­den ist notwendig.

Bei Fra­gen dazu wen­det Euch ger­ne an das Diö­ze­san­bü­ro.