Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert.
Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
Beispiel: Eine Juleica ist eigentlich bereits am 16. März 2020 ungültig geworden und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Diese Karte wird erneut bis zum 30.06.2021 verlängert. Wird eine Juleica am 18.02.2021 ungültig, wird diese automatisch bis zum 18.08.2021 verlängert.
Auch für Juleica-Grundausbildungen können anteilig zur Hälfte als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil von mindestens der Hälfte der Zeitstunden ist notwendig.
Bei Fragen dazu wendet Euch gerne an das Diözesanbüro.