Zuschüsse
Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG:
Für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG gibt es vom Land Niedersachsen Zuschüsse.
Diese erhalten wir im Diözesanbüro über den RdP Niedersachsen.
Damit wir besser kalkulieren und haushalten können: Wenn Ihr Bildungsveranstaltungen plant, kontaktiert Anne aus dem Diözesanbüro bitte vorab.
Grundsätzlich gibt es einige Kriterien, die bei Bildungsveranstaltungen zu beachten sind.
Eine Bildungsveranstaltung liegt vor bei
- einem ganzheitlichen Bildungsansatz
- einem bestimmten Thema für die Bildung von jungen Menschen (Bsp.: politisch, sozial, kulturell, gesundheitlich, naturkundlich, technisch)
Voraussetzungen für eine Bildungsmaßnahme sind:
- mind. 10, max. 40 TN
- mehr als 50% mind. 12, nicht älter als 27 Jahre (die Altersbeschränkung gilt nicht für GL und sonstige Personen mit Leitungsfunktion)
- 50 % + 1 der TN aus Niedersachsen
- Überörtlichkeit: mind. 4 PLZ oder 4 versch. Orte, Ortsteile der Gemeinde/Stadt
Dauer der Veranstaltung:
- eintägige Bildungsveranstaltungen (mind. 6 Std. Bildungsarbeit)
- mehrtägige Bildungsveranstaltungen (mind. 6 Stunden Bildungsarbeit am Tag, An- und Abreise gelten als 1 Tag; Ausnahme: Beginn am ersten Tag bis 12:00 Uhr und Ende am letzten Tag nach 15:30 Uhr; bei zweitägigen Bildungsveranstaltungen, zw. Fr und So, mind. 8 Stunden Bildungsarbeit)
Wichtige Informationen für den Abrechnungsverantwortlichen:
Eine vollständige Abrechnung besteht aus
- einer Teilnahmeliste
- dem Verwendungsnachweis
- den Quittungen (inkl. Kopien davon)
- dem Programm der Veranstaltung
Wichtig beim Programm ist, dass
- ein roter Faden erkennbar ist,
- es für eine außenstehende Person verständlich ist und
- der Inhalt in Bezug auf die Zielgruppe und den Titel Sinn ergibt
Fahrtkosten
Wenn euch im Auftrag der Diözese Kosten entstehen, dann könnt ihr diese bei uns einreichen. Nachfolgend findet ihr die Spielregeln, Fahrtkostenregelung und den Abrechnungsbogen der Fahrtkosten.
Bei Fragen wendet euch gerne an das Diözesanbüro.
4th Generation - Förderprogramm vom Land Niedersachsen
- Begleitung durch eine eigene Programmstelle beim Landesjugendring
- Nachfolger von Generation hoch 3
- Förderbereiche: Beteiligung, Vielfalt und Engagement
- Förderung von Projekten mit Trägersitz und Schwerpunkt in Niedersachsen, Durchführung nicht komplett ortsgebunden in Niedersachsen (Wirkungskreis!)
- Antragsberechtigt: Jugendverbände (z.B. Interessierte aus einem Stamm, Leiter*innen), Zusammenschlüsse, freie Initiativen, eigenständige Jugendgruppen in Einrichtungen/Vereinen
- Förderhöhe: 1.500 € - 10.000 € / Projektjahr
- Durchschnittliche Förderung mit i.d.R. max. 850 € pro Laufzeitmonat
- Laufzeit: 3-24 Monate (max. 1 Jahr mit 70% - Finanzierung)
Ablauf und Verfahren
- Registrierung bei www.4generation.de
- Antragsfrist monatlich ( Start 1 Monat später)
- Engmaschige Begleitung durch Servicestellen Team LJR (Projektmittelverwaltung, Antragsstellung etc.)
- Verwaltung und Nachweisführung = Mittelabrufe, Zwischen- und Dachbericht, finanzieller Nachweis, Evaluation
Materialausleihe
Ihr könnt euch im Diözesanbüro Material ausleihen. Hier findet ihr eine Liste der Materialien. Bei Interesse wendet euch ans Diözesanbüro.