Zuschüsse
Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG:
Für Bildungsmaßnahmen gem. § 10 JFG gibt es vom Land Niedersachsen Zuschüsse.
Grundsätzlich gibt es einige Kriterien, die hierbei zu beachten sind.
Eine Bildungsveranstaltung liegt vor bei
- einem ganzheitlichen Bildungsansatz
- einem bestimmten Thema für die Bildung von jungen Menschen (Bsp.: politisch, sozial, kulturell, gesundheitlich, naturkundlich, technisch)
Voraussetzungen für eine Bildungsmaßnahme sind:
- mind. 10, max. 40 TN (für 2021, die Corona Zeit gilt: 5 TN + Leiter*in/Referent*in..)
- mehr als 50% mind. 12, nicht älter als 27 Jahre (die Altersbeschränkung gilt nicht für GL und sonstige Personen mit Leitungsfunktion)
- 50 % + 1 der TN aus Niedersachsen
- Überörtlichkeit: mind. 4 PLZ oder 4 versch. Orte, Ortsteile der Gemeinde/Stadt
Dauer der Veranstaltung:
- eintägige Bildungsveranstaltungen (mind. 6 Std. Bildungsarbeit) (für 2021, die Corona Zeit gilt: 6 Stunden Bildungsarbeit sind für digitale und hybride Angebote auf 2 Tage aufteilbar)
- mehrtägige Bildungsveranstaltungen (mind. 6 Stunden Bildungsarbeit am Tag, An- und Abreise gelten als 1 Tag; Ausnahme: Beginn am ersten Tag bis 12:00 Uhr und Ende am letzten Tag nach 15:30 Uhr; bei zweitägigen Bildungsveranstaltungen, zw. Fr und So, mind. 8 Stunden Bildungsarbeit)
Wichtige Informationen für den Abrechnungsverantwortlichen:
Eine vollständige Abrechnung besteht aus
- einer JFG-Liste
- dem Abrechnungsblatt
- den Quittungen (inkl. Kopien davon)
- dem Programm der Veranstaltung
Wichtig beim Programm ist, dass
- ein roter Faden erkennbar ist,
- es für eine außenstehende Person verständlich ist und
- der Inhalt in Bezug auf die Zielgruppe und den Titel Sinn ergibt
Materialausleihe und Ansprechpartner:
Zusätzlich kannst Du Dir auch Material für Bildungsveranstaltungen ausleihen, Hier findest Du eine Materialiste mit Infos zur Ausleihe.
Wenn Du Zuschüsse für eine Bildungsveranstaltung gem. § 10 JFG erhalten möchtest, setze Dich bitte mit Anne Golke in Verbindung.