Stiftung
Nach der Formulierung in der Satzung ist der Zweck der Stiftung, die Beschaffung und Zuwendung von Mitteln für die DPSG DV Hildesheim zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke als Träger der Jugendhilfe.
Im Laufe der Zeit ist daraus folgendes Verständnis gewachsen:
Die Stiftung bezuschusst besondere Maßnahmen auf allen Ebenen der DPSG DV Hildesheim. Beispielhaft hier genannt sei die bereits seit Jahren währende Förderung unserer Bolivienpartnerschaft und die Förderung diverser Stufenaktivitäten, insbesondere auf Diözesanebene.
Wer gehört zum Stiftungsvorstand?
Sarah Marie Ruoff (gewählt von der Diözesanversammlung)
Theo Nortmann (vom Diözesanvorstand gesandt)
Marco Lemmler (vom Rechtsträger, dem Georgswerk, gesandt)
Erreichen könnt ihr uns per E-Mail an: stiftung@dpsg-hildesheim.de
Wie wird ein Zuschuss beantragt?
Der/die Antragsteller*in schickt dem Vorstand der Stiftung einen Zuschussantrag. In diesem Antrag wird das Vorhaben beschrieben und der gewünschte Zuschussbetrag genannt. Des Weiteren ist dem Antrag eine Kalkulation der Maßnahme beizufügen. Der gewünschte Betrag muss die Lücke zwischen den erwarteten Einnahmen und den erwarteten Ausgaben schließen.
Die Mitglieder des Vorstandes beraten dann über den Antrag und der Vorsitzende lässt dem/der Antragssteller*in eine Antwort mit Ergebnis zukommen. Sobald die Maßnahme abgeschlossen wurde, ist dem Vorstand der Stiftung die Abrechnung der Maßnahme zuzuschicken. Bleibt es bei dem Defizit, gibt es das Geld in der bewilligten Höhe. Gibt es kein Defizit, entfällt auch der Zuschuss.