Verdienstausfall
Wenn ihr bei eurem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt habt, in dieser Zeit allerdings keine Lohnfortzahlung erfolgt, könnt Ihr entstandene Defizite geltend machen.
Hierfür gibt es über den Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) für die Erstattung von Verdienstausfall ein bestimmtes Budget an finanziellen Mitteln.
Wichtig!
Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, werden sie nach Eingangsdatum bearbeitet!
Voraussetzungen:
- Du besitzt eine gültige JuleiCa
- Du bist vor der Maßnahme mind. einen Monat gegen Entgelt beschäftigt. Wenn du in keinem Dienstverhältnis stehst
(z.B. Freiberufler), wird das durchschnittliche Nettoeinkommen des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. - Weitere Infos findest du hier
Für welche Veranstaltungen gilt es?
- Bildungsveranstaltungen (gem. § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugendförderungsgesetzes) der DPSG DV Hildesheim
- ehrenamtliche Mitarbeit an sonstigen Maßnahmen und Veranstaltungen der DPSG DV Hildesheim
- Teilnahme an Sitzungen von Gremien auf Landes- und Bundesebene der DPSG
Ablauf Erstattung des Verdienstausfalls
- Spätestens 4 Wochen vor der Maßnahme (am besten jedoch zu Beginn des Jahres) stellst Du Deine Voranmeldung an Christian Brems aus dem VcP-Landesbüro.
Hier findest du das Formular dazu: Voranmeldung Verdienstausfall - Einen Monat nach der Veranstaltung schickst Du das Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall
(inkl. Programm von der Veranstaltung) an Anne Golke aus dem Diözesanbüro. - Vom Diözesanbüro wird der Antrag an den Landesjugendring weitergeleitet. Von dort werden die Überweisungen für die Erstattung getätigt.
Ansprechpartnerin für den Verdienstausfall ist Anne Golke.