Ver­dienst­aus­fall

Wenn Ihr bei Eurem Arbeit­ge­ber Son­der­ur­laub bean­tragt habt, in die­ser Zeit aller­dings kei­ne Lohn­fort­zah­lung erfolgt, könnt Ihr ent­stan­de­ne Defi­zi­te gel­tend machen.
Hier­für gibt es über den Ring deut­scher Pfad­fin­der­ver­bän­de (RdP) für die Erstat­tung von Ver­dienst­aus­fall ein bestimm­tes Bud­get an finan­zi­el­len Mitteln.

Wich­tig!

Da die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel begrenzt sind, wer­den sie nach Ein­gangs­da­tum bearbeitet!

Vor­aus­set­zun­gen:

  • Du besitzt eine gül­ti­ge JuleiCa
  • Du bist vor der Maß­nah­me mind. einen Monat gegen Ent­gelt beschäf­tigt. Wenn Du in kei­nem Dienst­ver­hält­nis stehst
    (z.B. Frei­be­ruf­ler), wird das durch­schnitt­li­che Net­to­ein­kom­men des letz­ten Kalen­der­jah­res zugrun­de gelegt.

Für wel­che Ver­an­stal­tun­gen gilt es?

  • Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen (gem. § 6 Abs. 2 Satz 5 des Jugend­för­de­rungs­ge­set­zes) der DPSG DV Hildesheim
  • ehren­amt­li­che Mit­ar­beit an sons­ti­gen Maß­nah­men und Ver­an­stal­tun­gen der DPSG DV Hildesheim
  • Teil­nah­me an Sit­zun­gen von Gre­mi­en auf Lan­des- und Bun­des­ebe­ne der DPSG

Ablauf Erstat­tung des Verdienstausfalls

  1. Spä­tes­tens 4 Wochen vor der Maß­nah­me (am bes­ten jedoch zu Beginn des Jah­res) stellst Du Dei­ne Vor­anmel­dung an Chris­ti­an Brems aus dem VcP-Lan­des­bü­ro.
    Hier fin­dest du das For­mu­lar dazu: Vor­anmel­dung Ver­dienst­aus­fall.
  2. Einen Monat nach der Ver­an­stal­tung schickst Du das For­mu­lar für den Ver­dienst­aus­fall
    (inkl. Pro­gramm von der Ver­an­stal­tung) an Fran­zis­ka Ehm­ke aus dem Diözesanbüro.
  3. Vom Diö­ze­san­bü­ro wird der Antrag an den Lan­des­ju­gend­ring wei­ter­ge­lei­tet. Von dort wer­den die Über­wei­sun­gen für die Erstat­tung getätigt.

Ansprech­part­ne­rin für den Ver­dienst­aus­fall ist Fran­zis­ka Ehm­ke.