Soziales
Bildungs- und Teilhabepaket
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (z.B. Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) besteht die Möglichkeit Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Es werden, auf Antrag beim zuständigen JobCenter (ARGE), Kosten von bis zu 10 € monatlich (bzw. angesammelt auch bis zu 120 €/Jahr, z.B. bei halbjährlichen Abbuchungen) übernommen. Zudem gibt es Zuschüsse zu Lagern und Aktionen. Zur Beantragung muss ein Nachweis des Verbandes über die Kosten beigefügt werden.
Die entsprechende Bestätigung wird als Arbeitshilfe auf der Homepage hinterlegt und kann vom Stammesvorstand ausgefüllt werden.
Hier sind weitere Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket zu finden.
Kluftbörse
Beitragsermäßigung
Um Familien mit geringeren Einkommen zu unterstützen, hat der Verband die Möglichkeit geschaffen den Mitgliedsbeitrag zu senken.
Dies ist vor allem sinnvoll, wenn geringe Einkommen bezogen werden, jedoch kein Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe oder Kinderwohngeld besteht.
In diesem Fall können wir den Familien auf Antrag des Stammesvorstandes an den Diözesanvorstand helfen.
Hast Du Fragen?
Dann wende Dich gerne an das Diözesanbüro.
Domhof 18-21, 31134 Hildesheim
Tel.: 05121/307-345
Nächste Termine
06
März 2021
Ganztägig
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9:00 - 13:30
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19
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