Juleica
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.
Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Auch über die DPSG könnt Ihr Euch eine Juleica ausstellen lassen.

Vergünstigungen
Wer sich für andere engagiert, der soll dafür auch belohnt werden.
Das denken sich auch viele Kommunen und Unternehmen.
Voraussetzungen Erstantrag
- Nachweis über den Besuch der Modulausbildung
- Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis über den Besuch einer Präventionsfortbildung
- ehrenamtliches Engagement bei uns
Voraussetzungen Verlängerung
Achtung! Die Vorraussetzungen für die Verlängerung der Juleica haben sich Anfang 2026 geändert.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung/Fortbildung über 8 Zeitstunden
- ehrenamtliches Engagement bei uns
Die Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses ist wünschenswert, kann aber nicht bei den 8 Stunden Fortbildung angerechnet werden. Präventionsschulungen können angerechnet werden. Der Folgeantrag muss innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf der letzten JuLeiCa gestellt werden.
Kontakt
Du hast Fragen rund um die Juleica?
Dann wende Dich gerne an das Diözesanbüro.
Wir helfen Dir gerne weiter.