Julei­ca

Die Jugend­lei­ter/In-Card (Julei­ca) ist der bun­des­weit ein­heit­li­che Aus­weis für ehren­amt­li­che Mitarbeiter*innen in der Jugend­ar­beit.
Sie dient zur Legi­ti­ma­ti­on und als Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­weis.
Zusätz­lich soll die Julei­ca auch die gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung für das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment zum Aus­druck bringen.

Auch über die DPSG könnt Ihr Euch eine Julei­ca aus­stel­len lassen.

Ver­güns­ti­gun­gen

Wer sich für ande­re enga­giert, der soll dafür auch belohnt werden.

Das den­ken sich auch vie­le Kom­mu­nen und Unternehmen.

Z

Vor­aus­set­zun­gen Erstantrag 

  • Nach­weis über den Besuch der Modulausbildung
  • Nach­weis über den Besuch eines Ers­te-Hil­fe-Kur­ses (nicht älter als 3 Jahre)
  • Nach­weis über den Besuch einer Präventionsfortbildung
  • ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment bei uns
R

Vor­aus­set­zun­gen Verlängerung

Ach­tung! Die Vorraus­set­zun­gen für die Ver­län­ge­rung der Julei­ca haben sich Anfang 2026 geän­dert.

  • Nach­weis über die Teil­nah­me an einer Veranstaltung/​Fortbildung über 8 Zeitstunden
  • ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment bei uns

Die Auf­fri­schung des Ers­te-Hil­fe-Kur­ses ist wün­schens­wert, kann aber nicht bei den 8 Stun­den Fort­bil­dung ange­rech­net wer­den. Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen kön­nen ange­rech­net wer­den. Der Fol­ge­an­trag muss inner­halb von 18 Mona­ten nach Ablauf der letz­ten JuLei­Ca gestellt werden.

Kon­takt

 

Du hast Fra­gen rund um die Juleica?

Dann wen­de Dich ger­ne an das Diözesanbüro.

Wir hel­fen Dir ger­ne weiter.