

Schulungen
Für alle Gruppenleiter*innen ist der Besuch einer Präventionsschulung verpflichtend.
Dabei wird zwischen Grundfortbildungen (8 Zeitstunden) und Vertiefungsfortbildung (Auffrischung Schulungsdauer 4 Zeitstunden) unterschieden.
Die Präventionsschulungen legen die Grundlage für eine offene Kommunikationskultur und trainieren den Umgang mit Konflikten und der eigenen Persönlichkeit.
Zudem erhöhen sie die Sprachfähigkeit und ermöglichen, sich sensibler für eine grenzachtende Beziehungsgestaltung mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Wir fördern damit eine Kultur der Achtsamkeit.
Hier geht es zu den Schulungsterminen.

Führungszeugnis & Selbstauskunftserklärung
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen zusätzlich zu den Schulungen, ein erweitertes Führungszeugnis, dass keine rechtskräftige Verurteilung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt (72a SGB VIII) vorliegt, nachweisen.
Das erweiterte Führungszeugnis könnt ihr mithilfe von NaMi beantragen, eintragen und prüfen lassen. Dafür müsst ihr euch bei NaMi einloggen und über den Button „Führungszeugnisse“ die „Antragsunterlagen“ herunterladen. Diese Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:
- Eine Erläuterung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (S. 1)
- Eine Bestätigung über das ehrenamtliche Engagement in der DPSG (S. 2)
- Eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme durch den Mitgliederservice im Bundesamt (S. §)
Danach beantragt ihr das erweiterte Führungszeugnis mit dem Dokument „Bestätigung über das ehrenamtliche Engagement in der DPSG“ (S. 2) bei der zuständigen Meldebehörde. Das erweiterte Führungszeugnis wird per Post nach Hause geschickt. Das kann bis zu 6 Wochen dauern.
Nach dem Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses schickt ihr dieses (das Original) mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Dokument „Einverständniserklärung zur Einsichtnahme (…)“ (S. 3) zur Einsichtnahme an das Bundesamt. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme durch den Mitgliederservice nicht älter als 3 Monate sein. Der Mitgliederservice überprüft das erweiterte Führungszeugnis formal und inhaltlich und erfasst das Erstelldatum von diesem im System. Anschließend wird das Führungszeugnis vernichtet.
Über den gleichen Button wie am Anfang („Führungszeugnisse“), könnt ihr nun „Meine Bescheinigungen“ aufrufen. Dort könnt ihr dann die aktuelle Bescheinigung auswählen und euch anzeigen lassen. Über den Link „Download“ könnt ihr das Dokument herunterladen und öffnen.
Im Anschluss müsst ihr die Bescheinigung auf Echtheit prüfen, dazu ruft diesen Link auf: https://nami.dpsg.de/ica/sgb-acht-bescheinigung-pruefen
Dort tragt ihr die auf der Bescheinigung vermerkten Informationen Identifikationsnummer, Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum ein und lasst es prüfen.
Bei richtiger und gültiger Eingabe der Daten erscheint ein grünes Feld mit dem Inhalt “Bescheinigung ist gültig”. Sollte ein rotes Feld mit dem Inhalt „Bescheinigung ist NICHT gültig“ auftreten, müsst ihr erneut die eingegebenen Daten überprüfen. Wenn die Meldung auch nach erneuter Prüfung der Daten angezeigt wird, meldet euch bitte beim Mitgliederservice.
Im Anschluss kann die Bescheinigung gedruckt und den Personen, die das benötigen, vorgelegt werden.
Falls ihr nicht mitgekommen seid, gibt es hier eine genauer beschriebene Anleitung: Anleitung Führungszeugnis mit Bildern
Da das Führungszeugnis nicht alle stattgefundenen Strafbestände aufführt, füllt die erweiterte Selbstauskunftserklärung diese Lücke: Für den Fall eines Ermittlungsverfahrens besteht eine Mitteilungspflicht.
Ansprechpersonen
Wenn Du:
- selbst Betroffene*r sexualisierter Gewalt durch ein/e Mitarbeiter*in bzw. ehrenamtlich Tätigen des Bistums Hildesheim bist oder
- ein/e Angehörige*r bist oder
- Kenntnis von einem Vorfall erlangst,
dann wende Dich an folgende Ansprechpersonen im Bistum.
Einen Überblick über nichtkirchliche Beratungsstellen erlangst Du hier.
Ansprechperson bei uns im Verband ist Franziska Ehmke.

Mitglieder für die Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“ gesucht
Für das Diözesanlager und darüber hinaus benötigt die Diözesanebene der DPSG Hildesheim ein Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Dieses Schutzkonzept gilt dann für Veranstaltungen und gibt allen beteiligten ein Plan, was getan werden kann und…