Was macht die Stif­tung eigentlich

Nach der For­mu­lie­rung in der Sat­zung ist der Zweck der Stif­tung die Beschaf­fung und
die Zuwen­dung von Mit­teln für die DPSG Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim zur
Ver­wirk­li­chung deren gemein­nüt­zi­ger Zwe­cke als Trä­ger der Jugend­hil­fe usw. Klingt
ziem­lich sperrig.

Im Lau­fe der Zeit ist dar­aus fol­gen­des Ver­ständ­nis gewachsen:(kurz
zusam­men­ge­fasst): Die Stif­tung bezu­schusst beson­de­re Maß­nah­men auf allen Ebenen
der DPSG DV Hil­des­heim. Bei­spiel­haft hier genannt sei die bereits seit Jah­ren währende
För­de­rung unse­rer Boli­vi­en­part­ner­schaft und die För­de­rung diver­ser Stufenaktivitäten ,
ins­be­son­de­re auf Diözesanebene.

 

Wer gehört eigent­lich zum Stiftungsvorstand?

Tim Weg­ner (gewählt von der Diözesanversammlung)
Robert Decreß­in (vom Diö­ze­san­vor­stand gesandt)
Hol­ger „Yeti“ Schnee­mann (vom Rechts­trä­ger, dem Georgs­werk, gesandt)

 

Wie wird ein Zuschuss bei der Stif­tung eigent­lich beantragt?

Der Antrag­stel­ler /​die Antrag­stel­le­rin schickt dem Vor­stand der Stif­tung einen
Zuschuss­an­trag. In die­sem Antrag wird das Vor­ha­ben beschrie­ben und der gewünschte
Zuschuss­be­trag genannt. Des­wei­te­ren ist dem Antrag eine Kal­ku­la­ti­on der Maßnahme
bei­zu­fü­gen. Der gewünsch­te Betrag muss die Lücke zwi­schen den erwarteten
Ein­nah­men und den erwar­te­ten Aus­ga­ben schlie­ßen . Die Mit­glie­der des Vorstandes
bera­ten dann über die­sen Antrag und der Vor­sit­zen­de lässt dem Antrag­stel­ler / der
Antrag­stel­le­rin eine Ant­wort zukom­men mit dem Ergeb­nis der Bera­tung . Sobald die
Maß­nah­me abge­schlos­sen wur­de, ist dem Vor­stand der Stif­tung die Abrech­nung der
Maß­nah­me zuzuschicken.Bleibt es bei dem Defi­zit, für das der Zuschuss­an­trag gestellt
wur­de, gibt es das Geld in der bewil­lig­ten Höhe. Gibt es gar kein Defi­zit, ent­fällt auch der
Zuschuss.

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