Was macht die Stiftung eigentlich
Nach der Formulierung in der Satzung ist der Zweck der Stiftung die Beschaffung und
die Zuwendung von Mitteln für die DPSG Diözesanverband Hildesheim zur
Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke als Träger der Jugendhilfe usw. Klingt
ziemlich sperrig.
Im Laufe der Zeit ist daraus folgendes Verständnis gewachsen:(kurz
zusammengefasst): Die Stiftung bezuschusst besondere Maßnahmen auf allen Ebenen
der DPSG DV Hildesheim. Beispielhaft hier genannt sei die bereits seit Jahren währende
Förderung unserer Bolivienpartnerschaft und die Förderung diverser Stufenaktivitäten ,
insbesondere auf Diözesanebene.
Wer gehört eigentlich zum Stiftungsvorstand?
Tim Wegner (gewählt von der Diözesanversammlung)
Robert Decreßin (vom Diözesanvorstand gesandt)
Holger „Yeti“ Schneemann (vom Rechtsträger, dem Georgswerk, gesandt)
Wie wird ein Zuschuss bei der Stiftung eigentlich beantragt?
Der Antragsteller /die Antragstellerin schickt dem Vorstand der Stiftung einen
Zuschussantrag. In diesem Antrag wird das Vorhaben beschrieben und der gewünschte
Zuschussbetrag genannt. Desweiteren ist dem Antrag eine Kalkulation der Maßnahme
beizufügen. Der gewünschte Betrag muss die Lücke zwischen den erwarteten
Einnahmen und den erwarteten Ausgaben schließen . Die Mitglieder des Vorstandes
beraten dann über diesen Antrag und der Vorsitzende lässt dem Antragsteller / der
Antragstellerin eine Antwort zukommen mit dem Ergebnis der Beratung . Sobald die
Maßnahme abgeschlossen wurde, ist dem Vorstand der Stiftung die Abrechnung der
Maßnahme zuzuschicken.Bleibt es bei dem Defizit, für das der Zuschussantrag gestellt
wurde, gibt es das Geld in der bewilligten Höhe. Gibt es gar kein Defizit, entfällt auch der
Zuschuss.