Umgang mit Corona
Stand: 15.01.201
Neue Infos ab 15.01.2021
Rechtlich ist das alles nicht eindeutig, die Auslegung vom Landesjugendring dazu ist:
Jugendarbeit nach §11 SGB VIII wie Gruppenstunden oder der offene Betrieb eines Jugendzentrums sind erlaubt, sofern ihr in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Vereins/der Einrichtung bleibt. Treffen in der Öffentlichkeit sind danach nicht zulässig.
Vereine dürfen ihre Sitzungen und Zusammenkünft (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) in geschlossenen Räumen durchführen, sofern sie in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Vereins/der Einrichtung sind, das Abstandsgebot der Corona-Verordnung nach §2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird. Hierzu zählen ausschließlich Sitzungen von satzungsgemäßen Gremien wie bspw. Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen. Informelle Gruppen dürfen sich danach nicht treffen!
Nach Auslegung des LJR sind Bildungsveranstaltungen nicht von § 14a der Nds. Corona-Verordnung betroffen (Untersagung von Präsenzunterricht), plant Ihr Bildungsveranstaltungen, kontaktiert bitte unbedingt vorher das Diözesanbüro.
Die Empfehlung des Bistums ist weiterhin:
Die Aktivitäten in Pfarrheimen sollten eingestellt werden.
Für alle Angebote und Einrichtungen muss ein Hygienekonzept erstellt und umgesetzt werden.
Weiterhin müssen die Daten der Teilnehmenden und Besucher*innen eines Angebots oder einer Einrichtung wie bisher erfasst werden.
Angesichts der aktuellen Pandemie-Entwicklung ist aber bei allen Angeboten auf jeden Fall Vorsicht geboten.
Die Empfehlung ist, dass Abstandsgebot trotzdem zu wahren und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Detaillierte Infos dazu sind hier zu finden.
Bitte beachtet Eure lokalen Besonderheiten (Landkreise etc.), denn dortige Regelungen können auch die Kinder- und Jugendarbeit betreffen.
Vorlagen für Hygienekonzepte + Anwesenheitslite
- Hygienekonzept für Gruppenstunden
- Hygienekonzept für Gremiensitzungen, Mitgliederversammlungen
Eine Anwesenheitsliste zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen findet Ihr hier.
Empfehlungen und Informationen
- Empfehlungen vom Landesjugendring Niedersachsen für den Umgang in Jugendverbänden
- Anordnung vom Bistum Hildesheim
- Informationen vom BDKJ zum Umgang mit Corona
- Updates vom DPSG Bundesvorstand zu Corona gibt es hier.
Empfehlungen vom Diözesanvorstand
Bitte wägt ab:
- Welche Veranstaltungen/Aktionen sind verantwortungsvoll durchführbar?
- Kann ich es als Vorstand in der jetzigen Lage verantworten, Treffen Gruppenstunden etc. durchzuführen? (auch in Hinblick auf die persönliche Haftung?)
- Welche Risiken entstehen für die Teilnehmenden und für die Gesellschaft?
- Welches Bild möchten wir nach außen vermitteln?
- Was ist das für eine Gruppe? (sind es z.B. Wölflinge, bei denen eine Einhaltung der Abstände schwierig sein könnte?)
- Wie sind die Räumlichkeiten? (ist das von der Gemeinde in der jetzigen Lage überhaupt gewollt/erwünscht?)
- Was halten die TN von einer Durchführung, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten davon?
Finanzielle Unterstützung für Familien
- Kinderzuschlag (KiZ) (weitere Infos)
- Kinderbonus i.H.v. 300 EUR pro Kind (weitere Infos)
- Erhöhung des Entlastungsbeitrages für Alleinerziehende (weitere Infos)
- Lohnfortzahlung wegen Kita- und Schulschließung (weitere Infos)
- Anpassung des Elterngeldes (weitere Infos)
- Kurzarbeitergeld (weitere Infos)
- Vereinfachgung der Grundsicherung (weitere Infos)
- Fortzahlung BAföG für Studierende (weitere Infos)
Hilfs- und Beratungsangebote
Auch wenn Beratungsstellen nicht geöffnet haben, gibt es immer eine Online- oder Telefonberatung.
Einen Überblick über Beratungsangebote und die dazugehörigen Kontaktpersonen findet ihr hier.
Die Beratung ist immer kostenlos, anonym und sicher.
Kontakt
Du hast Fragen dazu?
Dann wende Dich gerne an das Diözesanbüro.
Wir helfen Dir gerne weiter.